Wir sind wegen Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Oranienburg, St.-Nr. 053/140/03715, vom 27.03.2024, für den letzten Veranlagungszeitraum 2019, 2020 und 2021 nach § 5, Abs. 1, Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Die Zuwendungen werden nur zur Förderung der Wohlfahrtspflege verwendet.
Zu Beginn des neuen Jahres versenden wir eine Bestätigung über Geldzuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes, die Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung verwenden können.
Kontoinhaber:
Eltern helfen Eltern e.V. in Berlin-Brandenburg
Name des Kreditinstituts:
KD-Bank e. G.
IBAN: DE 67 3506 0190 1566 8070 13
BIC: GENODED1DKD
Verwendungszweck:
Spende
Kontoinhaber:
Eltern helfen Eltern e.V. in Berlin-Brandenburg
Name des Kreditinstituts:
Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam
IBAN: DE 18 1605 0000 3740 0024 59
BIC: WELADED1PMB
Verwendungszweck:
Spende